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GPSR 2024 - nowy obowiązek, o którym nikt w branży świec nie mówi

GPSR 2024 – Eine neue Pflicht, über die in der Kerzenbranche niemand spricht

Kategorie: Tipps / Recht & CLP | Lesezeit: 9 Minuten


Einleitung

Wenn Sie mit Kerzenherstellern über Vorschriften sprechen, hören Sie Begriffe wie REACH, CLP, Sicherheitsdatenblätter. Fragen Sie aber nach GPSR, werden Sie auf leere Blicke stoßen. „Was ist das?" – ist die häufigste Reaktion.

Dabei ist die GPSR-Verordnung bereits ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft. Sie betrifft jeden, der Konsumgüter in der EU verkauft – einschließlich Kerzen. Und Verkaufsplattformen (Allegro, Amazon, Etsy) haben bereits begonnen, die Einhaltung durchzusetzen.

Dieser Artikel ist der erste vollständige Leitfaden zum GPSR in der polnischen Kerzenbranche. Wir erklären, was diese Verordnung ist, was Sie als Kerzenhersteller tun müssen und wie Sie sich Schritt für Schritt darauf vorbereiten können.


1. Was ist GPSR?

Die Verordnung (EU) 2023/988 – General Product Safety Regulation – ist eine neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Sie ersetzt die alte Richtlinie 2001/95/EG, die über 20 Jahre lang galt.

Vereinfacht gesagt besagt GPSR, dass jedes Konsumgut, das auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, sicher sein muss. Klingt banal? Der Unterschied zur alten Richtlinie besteht darin, dass GPSR viel konkreter ist – es erfordert die Dokumentation, dass Ihr Produkt sicher ist, und nicht nur eine Erklärung.

Wen betrifft es?

  • Hersteller – wenn Sie Kerzen herstellen und verkaufen, dann Sie
  • Importeure – wenn Sie Kerzen von außerhalb der EU einführen
  • Händler – wenn Sie Kerzen von anderen weiterverkaufen
  • Marktplatz-Plattformen – Allegro, Amazon, Etsy (deshalb verlangen sie Dokumente)

Die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle. Stellen Sie 50 Kerzen pro Monat zu Hause her? GPSR betrifft Sie genauso wie eine Fabrik, die 50.000 Stück produziert.


2. GPSR vs. CLP – das ist nicht dasselbe!

Das häufigste Missverständnis: „Ich habe eine CLP-Klassifizierung, also erfülle ich GPSR." Nein. Das sind zwei separate Rechtssysteme, die sich ergänzen, aber nicht ersetzen.

CLP (EG 1272/2008) GPSR (EU 2023/988)
Betrifft Identifizierung chemischer Gefahren Allgemeine Produktsicherheit
Schlüsselfrage Ist die Mischung chemisch gefährlich? Ist das Produkt sicher im Gebrauch?
Erfordert Klassifizierung, CLP-Etikett, Sicherheitsdatenblatt Risikoanalyse, technische Dokumentation, Rückverfolgbarkeit
Gefahrenbeispiel Allergen im Duftöl (H317) Instabile Kerze kippt um, zu hohe Flamme
Wer setzt es durch Gewerbeaufsicht, ECHA UOKiK, Gewerbeaufsicht, Marktplatz-Plattformen

Eine Kerze kann „chemisch sicher" sein (keine CLP-Klassifizierung), aber „physikalisch unsicher" (instabil, zu hohe Flamme, keine Gebrauchsanweisung). CLP überprüft dies nicht – GPSR schon.

Wichtig: Sie benötigen BEIDE Konformitäten. CLP ohne GPSR = unvollständig. GPSR ohne CLP = unvollständig.


3. Fünf Pflichten des Kerzenherstellers nach GPSR

Pflicht 1: Risikoanalyse des Produkts

Sie müssen eine Risikobewertung Ihrer Kerze durchführen und dokumentieren. Nicht im Kopf – auf Papier (oder in einer Datei). Die Analyse sollte umfassen:

  • Brandrisiko – ist die Kerze stabil? Ist die Flamme nicht zu hoch? Kommt sie nicht mit brennbaren Materialien in Kontakt?
  • Chemische Risiken – sind die Substanzen im Duftöl korrekt klassifiziert und gekennzeichnet? (hier kommt CLP ins Spiel)
  • Verbrennungsrisiko – läuft das Wachs nicht aus? Erhitzt sich der Behälter nicht übermäßig?
  • Risiko für Kinder – sieht die Kerze nicht wie ein Spielzeug oder Lebensmittel aus? (farbige Kerzen in Keksform!)
  • Risiko bei vorhersehbarem Missbrauch – z.B. Kerze auf einer Plastikoberfläche anzünden, beim Anzünden der Kerze einschlafen

Die Analyse muss kein 50-seitiger Bericht sein. Für eine einfache Sojakerze im Glas können es 2-3 Seiten mit der Identifizierung von Gefahren und einer Beschreibung vorbeugender Maßnahmen sein (Warnetikett, Gebrauchsanweisung, Sicherheitstests).

Pflicht 2: Technische Dokumentation

Sie müssen eine technische Produktdokumentation führen, die Folgendes enthält:

  • Allgemeine Produktbeschreibung (Name, Wachsart, Duftöl, Fassungsvermögen, Dochtart)
  • Chemische Zusammensetzung (Sicherheitsdatenblatt für Duftöl und Wachs)
  • CLP-Klassifizierung mit Bericht
  • Etikettenentwurf (CLP + PN-EN 15494)
  • Ergebnisse von Sicherheitstests (Flammenstabilität, Rußemission)
  • Risikoanalyse (siehe oben)
  • Produktfotos mit Etiketten

Die Dokumentation muss 10 Jahre ab dem Datum des letzten Inverkehrbringens des Produkts aufbewahrt und den Aufsichtsbehörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.

Pflicht 3: Verantwortliche Person in der EU

Jedes Konsumprodukt auf dem EU-Markt muss eine benannte verantwortliche Person mit Sitz in der EU haben. Wenn Sie Kerzen in Polen herstellen – dann sind Sie (oder Ihr Unternehmen) das. Die Daten der verantwortlichen Person müssen auf dem Produkt angegeben sein.

Ein Problem entsteht, wenn Sie importieren – z.B. Wachs aus Asien oder fertige Kerzen aus China kaufen. Dann müssen Sie eine verantwortliche Person in der EU benennen (das können Sie als Importeur sein oder ein spezialisiertes Unternehmen).

Pflicht 4: Produktkennzeichnung

Auf dem Produkt (oder der Verpackung, wenn es nicht auf dem Produkt möglich ist) müssen folgende Angaben zu finden sein:

  • Produktname oder eine Kennung, die die Identifizierung ermöglicht
  • Name und Adresse des Herstellers (oder der verantwortlichen Person)
  • Elektronische Adresse – E-Mail oder Website (dies ist eine Neuerung gegenüber der alten Richtlinie!)
  • Chargennummer oder ein anderes Element zur Rückverfolgbarkeit
  • Warnhinweise – in der Sprache des Verkaufslandes

Das meiste davon stimmt mit dem überein, was Sie sowieso auf Ihrem CLP-Etikett und PN-EN 15494 haben sollten. Aber die elektronische Adresse ist eine neue Anforderung, die viele Hersteller übersehen.

Pflicht 5: Rückverfolgbarkeit und Korrekturmaßnahmen

Sie müssen die Rückverfolgbarkeit des Produkts ermöglichen – wissen, welche Charge an welchen Kunden geliefert wurde. Die Chargennummer auf dem Etikett ist das Minimum. Und wenn sich herausstellt, dass Ihr Produkt unsicher ist, müssen Sie:

  • Die Aufsichtsbehörden (UOKiK) sofort benachrichtigen
  • Das Produkt vom Markt nehmen
  • Kunden informieren

Klingt ernst, aber in der Praxis geht es darum, dass Sie ein System haben: Chargennummer → Kundenliste → Kontaktmöglichkeit.


4. Was Plattformen bereits verlangen

Marktplatz-Plattformen sind durch GPSR verpflichtet zu überprüfen, ob die dort verkauften Produkte die Anforderungen erfüllen. In der Praxis:

  • Allegro – verlangt Daten der verantwortlichen Person in der EU, fordert Dokumente auf Anfrage an, blockiert Angebote ohne erforderliche Informationen
  • Amazon – verlangt GPSR-Konformitätsnummer, technische Karte, Herstellerdaten. Fehlen = Angebotsblockade
  • Etsy – führt Anforderungen für EU-Verkäufer ein, erforderliche Herstellerdaten und Warnhinweise

Der Trend ist klar: Plattformen werden immer mehr verlangen. Es ist besser, sich jetzt vorzubereiten, als Verkäufe durch blockierte Angebote zu verlieren.


5. Wie man sich vorbereitet – ein praktischer Plan

Schritt 1: Kennzeichnung ordnen (1 Tag)

Überprüfen Sie, ob auf jeder Kerze der Produktname, die Herstellerdaten mit elektronischer Adresse (E-Mail!) und die Chargennummer stehen. Wenn etwas fehlt – bei der nächsten Etikettendruckerei hinzufügen.

Schritt 2: Risikoanalyse durchführen (1-2 Tage)

Nehmen Sie ein A4-Blatt (oder eine Vorlage) und listen Sie auf: Gefahren Ihrer Kerze → wie Sie ihnen vorbeugen → welche Maßnahmen Sie ergreifen. Für eine typische Sojakerze im Glas ist das nicht kompliziert – aber es muss schriftlich festgehalten werden.

Schritt 3: Technische Dokumentation zusammenstellen (1 Tag)

Sammeln Sie an einem Ort (physischer oder digitaler Ordner): Sicherheitsdatenblatt des Duftöls, Sicherheitsdatenblatt des Wachses, CLP-Klassifizierung der Kerze, Etikettenentwurf, Testergebnisse, Risikoanalyse. Mit Datum und Versionsnummer versehen.

Schritt 4: Chargensystem einführen (laufend)

Jede Kerzencharge sollte eine eindeutige Nummer haben (z.B. BN:2025-04-001). Auf dem Etikett und in Ihrer Aufzeichnung. Damit Sie wissen, was, wann und für wen Sie es gemacht haben.

Schritt 5: Daten auf Plattformen ergänzen (1 Stunde)

Gehen Sie auf Allegro/Etsy/Amazon und überprüfen Sie, ob Ihre Angebote alle erforderlichen Felder enthalten: Herstellerdaten, E-Mail-Adresse, Warnhinweise. Ergänzen Sie fehlende Angaben, bevor die Plattform dies für Sie tut (indem sie das Angebot blockiert).


6. Häufig gestellte Fragen zu GPSR

„Betrifft GPSR geruchlose Kerzen?" – Ja. GPSR betrifft ALLE Konsumgüter, unabhängig davon, ob sie chemisch klassifiziert sind. Eine geruchlose Kerze kann immer noch umkippen, zu hoch brennen oder den Behälter überhitzen.

„Ich habe ein Einzelunternehmen – muss ich eine technische Dokumentation haben?" – Ja. Der Umfang spielt keine Rolle. Aber die Dokumentation muss nicht übermäßig umfangreich sein – für ein einfaches Produkt reichen ein paar Seiten.

„Ich verkaufe nur auf Märkten / Jahrmärkten – betrifft mich das?" – Ja. GPSR umfasst jede „Bereitstellung auf dem Markt" – Märkte, Jahrmärkte, Direktvertrieb. Die einzige Ausnahme sind Produkte, die ausschließlich für den Eigengebrauch hergestellt werden.

„Was droht mir bei Nichteinhaltung?" – Strafen für Verstöße gegen GPSR liegen in der Verantwortung der nationalen Behörden (in Polen: UOKiK). Dies können sein: Anordnung des Produktrückrufs, Geldstrafe, Verkaufsverbot. Plattformen können Ihre Angebote unabhängig von der Behörde blockieren.

„Ersetzt CLP die GPSR-Risikoanalyse?" – Nein. CLP betrifft chemische Gefahren. Die GPSR-Risikoanalyse umfasst ALLE Gefahren – chemische, physikalische, mechanische, Brandgefahren. CLP kann Teil der GPSR-Dokumentation sein (Abschnitt über chemische Gefahren), ersetzt diese aber nicht.


Zusammenfassung

GPSR ist kein weiterer Schreckgespenst – es ist eine Ordnung der Pflichten, die ein guter Hersteller ohnehin erfüllen sollte. Ihre Kerze muss sicher, dokumentiert und rückverfolgbar sein. Verkaufsplattformen setzen dies durch und werden es immer strenger tun.

Fünf Pflichten, die man sich merken sollte:

  1. Risikoanalyse – dokumentiert, nicht im Kopf
  2. Technische Dokumentation – alles in einem Ordner, 10 Jahre Aufbewahrung
  3. Verantwortliche Person – mit Sitz in der EU, Daten auf dem Produkt
  4. Kennzeichnung – Name, Herstellerdaten, E-Mail, Chargennummer
  5. Rückverfolgbarkeit – Chargensystem, Bereitschaft zum Rückruf

Bei TopWosk helfen wir Ihnen mit dem chemischen Teil der GPSR-Dokumentation – wir liefern fertige Sicherheitsdatenblätter und CLP-Klassifizierungen für jedes Duftöl. Dies ist ein Element Ihrer technischen Dokumentation. Den Rest (Risikoanalyse, physikalische Tests, Chargensystem) müssen Sie selbst erledigen – aber zumindest die chemische Papierarbeit ist erledigt. Schauen Sie sich unsere Duftöle mit Dokumentation an →