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Etykieta CLP na świecy - kompletny poradnik z przykładami

CLP-Etikett auf einer Kerze – eine vollständige Anleitung mit Beispielen

Kategorie: Tipps / Recht & CLP-Verordnung  |  Lesezeit: 11 Minuten


Einleitung

Sie haben ein wunderschönes Etikett entworfen. Elegante Schriftart, Logo, Duftname – es sieht professionell aus. Aber entspricht es auch den rechtlichen Vorschriften?

Eine Duftkerze ist eine chemische Mischung – und als solche erfordert sie eine entsprechende Kennzeichnung. Auch wenn sie nicht als gefährlich eingestuft ist, müssen Herstellerangaben, Nennfüllmenge und Chargennummer auf dem Etikett angegeben werden. Wenn sie jedoch eingestuft ist (was oft auf sensibilisierende Substanzen in den Ölen zurückzuführen ist), kommen Piktogramme, H/P-Sätze und gegebenenfalls UFI hinzu. Darüber hinaus benötigt jede Kerze – unabhängig von der Einstufung – ein Warnetikett gemäß PN-EN 15494.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, was auf dem Etikett stehen muss, wie es in der Praxis aussieht und welche Fehler Hersteller am häufigsten machen. Am Ende finden Sie fertige Beispiele für drei Etikettentypen.


1. Zwei Etiketten, nicht eins!

Bevor wir ins Detail gehen, müssen Sie eines verstehen: Auf Ihrer Kerze müssen zwei separate Informationssätze angebracht werden – diese können auf einem einzigen physischen Aufkleber angebracht werden, stellen aber separate rechtliche Verpflichtungen dar:

CLP-Etikett Warnetikett PN-EN 15494
Wann erforderlich? Immer für jede Kerze (als Gemisch). Bei einer als gefährlich eingestuften Kerze oder mit EUH208 – zusätzlich Piktogramme, H/P-Sätze und UFI (falls zutreffend) Immer für jede Kerze, auch unparfümiert
Was beinhaltet es? Herstellerdaten, Nennfüllmenge, Chargennummer, Produktname; bei Einstufung zusätzlich: GHS-Piktogramme, Signalwort, H/P-Sätze, UFI (falls erforderlich) Gelbes Dreieck, Sicherheitshinweise zur Verwendung
Rechtsgrundlage CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 Norm PN-EN 15494:2020-04
Worum geht es? Chemische Gefahren und Anweisungen zum Umgang damit (Allergie, Umwelt) Physische Gefahren (Brand, Verbrennung)

Viele verwechseln diese beiden Etiketten oder glauben, dass eines das andere ersetzt. Das ist nicht der Fall. Sie brauchen beide – auch wenn Sie sie physisch auf einem Aufkleber anbringen können.


2. CLP-Etikett – obligatorische Elemente

Wenn Ihre Kerze als gefährlich eingestuft ist (z. B. H317) oder den Hinweis EUH208 erfordert, muss das CLP-Etikett folgende Elemente enthalten:

Produktidentifikator

Der Name Ihrer Kerze – z. B. „Sojakerze Pure Cotton“. Muss identisch sein mit dem Namen im Sicherheitsdatenblatt. Wenn auf dem Sicherheitsdatenblatt „Sojakerze – Pure Cotton“ steht, aber auf dem Etikett „Candle Pure Cotton“, ist dies eine Nichtkonformität.

Gefahrenpiktogramme (GHS)

Rote Rauten mit Symbolen. Die häufigsten für Kerzen:

  • GHS07 (Ausrufezeichen) – Hautresensibilisierung (H317), Reizung
  • GHS08 (Gesundheitsgefahr) – seltener, aber bei bestimmten Substanzen möglich
  • GHS09 (Umwelt) – aquatische Toxizität (H410, H411)

Mindestgröße des Piktogramms: 1 cm × 1 cm (gemessen entlang der Rautenflanke).

Signalwort

Zwei Möglichkeiten:

  • „Gefahr“ – für ernstere Gefahren (selten bei Kerzen)
  • „Achtung“ – für geringere Gefahren (am häufigsten bei Kerzen – Sensibilisierung H317)

Wenn die Kerze nicht als gefährlich eingestuft ist (nur EUH208 enthält), ist kein Signalwort erforderlich. Das Etikett enthält dann kein Signalwort.

Gefahrenhinweise (H-Sätze)

Beschreiben spezifische Gefahren. Die häufigsten bei Kerzen:

  • H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen
  • H411 – Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
  • H412 – Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

Sicherheitshinweise (P-Sätze)

Anweisungen zum sicheren Umgang. Beispiele für Kerzen:

  • P261 – Einatmen von Nebel oder Dampf vermeiden
  • P272 – Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen
  • P273 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden
  • P280 – Schutzhandschuhe tragen
  • P333+P313 – Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen

Wichtig: Einige P-Sätze (z. B. „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“) können auch für Kerzen erforderlich sein, die nicht als gefährlich eingestuft sind. P-Sätze sind nicht nur eine Ergänzung zu den Piktogrammen – sie sind auch grundlegende Anweisungen für den sicheren Gebrauch.

Ergänzende Angaben (EUH)

Am häufigsten für Kerzen:

  • EUH208 – „Enthält: [Name der Substanz]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“

EUH208 erscheint, wenn eine einzelne sensibilisierende Substanz in folgender Konzentration vorliegt:

  • 0,1–1% in der Kerze – für Skin Sens. Kat. 1 oder 1B Substanzen
  • 0,01–0,1% in der Kerze – für Skin Sens. Kat. 1A Substanzen

EUH208 erfordert weder ein Piktogramm noch eine UFI.

Aufzuführende Stoffe

Ist das Gemisch als H317 eingestuft, müssen auf dem Etikett die Bestandteile aufgeführt werden, die zur Einstufung führen. Dies sind meist Allergene wie: Linalool, Limonen, Citral, Eugenol, Cumarin, Cinnamal. Die Liste stammt aus Abschnitt 2.2 des Sicherheitsdatenblattes.

UFI-Code

16-stelliger Code (z. B. UFI: E4GV-R56A-QJ3V-C2F6). Erforderlich nur wenn die Kerze aufgrund von Gesundheits- oder physikalischen Gefahren (H317 und andere) als gefährlich eingestuft ist. Bei reinem EUH208 oder rein aquatischer Einstufung ist er nicht erforderlich.

Daten des Verantwortlichen

Firmenname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Herstellers oder der Person, die das Produkt auf den Markt bringt. Sie – als Kerzenhersteller – sind die verantwortliche Person, nicht der Duftölhersteller.

Nennfüllmenge

Nettomasse oder Volumen des Produkts (z. B. „~220g Netto“).

Chargennummer

Obligatorischer Rückverfolgbarkeitselement (z. B. „BN:0001“). Auch durch GPSR vorgeschrieben.


3. Warnetikett gemäß PN-EN 15494

Dieses Etikett betrifft die Gebrauchssicherheit der Kerze – Brand, Verbrennungen, Dekorationen. Es ist für jede Kerze erforderlich, auch für unparfümierte, auch für solche, die nicht als gefährlich eingestuft sind.

Obligatorische Elemente (Minimum):

  • Allgemeines Warnzeichen – gelbes Dreieck mit Ausrufezeichen
  • Mindestens 3 Sicherheitsmitteilungen, z. B.:
    • Brennende Kerze nie unbeaufsichtigt lassen
    • Von brennbaren Materialien fernhalten
    • Außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren aufbewahren

Optionale Hinweise (empfohlen für bestimmte Kerzentypen):

  • Docht vor jedem Anzünden auf 5 mm kürzen (Containerkerzen)
  • Auf einer hitzebeständigen Oberfläche abbrennen (freistehende Kerzen)
  • Kerze nicht kürzer als X Minuten und länger als Y Stunden brennen lassen
  • Brennende Kerze nicht bewegen
  • Nicht mit Wasser löschen (Gelkerzen)

Die Hinweise können als Piktogramme (Symbole) oder als Text in der Sprache des Verkaufslandes übermittelt werden. Die Piktogramme nach PN-EN 15494 sind Standardsymbole – Sie erfinden keine eigenen.


4. Wo das Etikett angebracht werden soll – Befestigungsregeln

Die CLP-Verordnung schreibt klar vor, wie das Etikett anzubringen ist:

  • Dauerhaft an der Verpackung befestigt – keine lose Einlage, kein Flyer im Karton
  • Horizontal lesbar, wenn die Verpackung in normaler Position steht
  • Auf der Verpackung, NICHT auf dem Wachs – Wachs ist ein Gemisch, keine Verpackung. Das CLP-Etikett kommt auf das Glas, die Schachtel oder die Banderole
  • Auf der Innen- UND Außenverpackung – wenn die Kerze in einem Glas in einer Schachtel ist, muss das Etikett auf beiden sein

Alternative Lösungen für schwierige Formen:

  • Anhänger an einer Schnur, die an der Kerze befestigt ist
  • Papierband um eine freistehende Kerze
  • Ausklappbares Etikett (Fold-out) – zulässig durch die CLP-Novellierung 2024/2865
  • Etikett auf der Außenverpackung, wenn die Innenverpackung zu klein ist

Praktischer Tipp: Der häufigste Fehler ist das direkte Anbringen des CLP-Etiketts auf das Wachs einer freistehenden Kerze. Wachs ist keine Verpackung – Sie benötigen eine Banderole, einen Anhänger oder eine Schachtel.


5. Anforderungen an die Etikettenformatierung (CLP-Novellierung 2024/2865)

Die CLP-Novellierung von 2024 führte detaillierte Anforderungen an die Lesbarkeit von Etiketten ein. Die meisten davon treten am 1. Januar 2028 in Kraft (Aufschub durch Verordnung 2025/2439), aber es lohnt sich, sie bereits jetzt zu kennen und anzuwenden:

  • Serifenlose Schriftart (z. B. Arial, Helvetica, Calibri – nicht Times New Roman)
  • Schwarzer Text auf weißem Hintergrund
  • Zeilenabstand mindestens 120% der Schriftgröße
  • Mindestschriftgröße:
    • Verpackungen < 0,5 Liter: mindestens 1,2 mm (Höhe des Buchstabens „x“)
    • Verpackungen 0,5–3 Liter: mindestens 1,4 mm
  • Mindestabmessungen des Etiketts für Verpackungen < 3L: 52 × 74 mm (falls möglich)

Praktischer Tipp: Obwohl die Frist 2028 ist, sollten Sie diese Anforderungen sofort anwenden, wenn Sie jetzt neue Etiketten entwerfen. So vermeiden Sie eine Überarbeitung in zwei Jahren.


6. Drei Etikettenbeispiele – vom einfachsten bis zum vollständigen

Beispiel A: Kerze OHNE Einstufung (z. B. Chocolate & Cocoa Bean bei 6%)

Die Kerze überschreitet keine Einstufungsschwellen. Auf dem Etikett benötigen Sie:

  • ✅ Produktname
  • ✅ Herstellerdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail)
  • ✅ Chargennummer
  • ✅ Nettomasse
  • ✅ Ausgewählte P-Sätze (z. B. „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“) – auch ohne Einstufung
  • ✅ Warnetikett PN-EN 15494 (gelbes Dreieck + 3 Hinweise)
  • ❌ Keine CLP-Piktogramme
  • ❌ Keine H-Sätze
  • ❌ Keine UFI

Die einfachste Option. Minimaler Formalismus.

Beispiel B: Kerze mit EUH208 (z. B. Öl mit niedrigem Schwellenwert bei 8%)

Die sensibilisierende Substanz überschreitet 0,1%, aber nicht 1%. Auf dem Etikett fügen Sie hinzu:

  • ✅ Alles von Beispiel A, plus:
  • ✅ EUH208-Hinweis: „Enthält: Linalool. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“
  • ❌ Immer noch keine CLP-Piktogramme
  • ❌ Immer noch keine UFI und PCN

Zusätzliche Informationen auf dem Etikett, aber ohne Piktogramme und ohne zusätzliche Kosten.

Beispiel C: Kerze mit H317 + H411 (z. B. Calamansi & Koriander bei 10%)

Vollständige Einstufung – sensibilisierend + umweltgefährlich. Auf dem Etikett:

  • ✅ Alles von Beispiel A und B, plus:
  • ✅ Piktogramme GHS07 (Ausrufezeichen) + GHS09 (Umwelt)
  • ✅ Signalwort: „ACHTUNG“
  • ✅ H-Sätze: H317, H411
  • ✅ P-Sätze: P261, P273, P280, P333+P313, P362+P364, P391
  • ✅ Liste der für die Einstufung maßgeblichen Stoffe
  • ✅ UFI-Code: UFI:XXXX-XXXX-XXXX-XXXX
  • ✅ PCN-Meldung an die ECHA (vor dem Verkauf)

Komplettes Set. Mehr Aufwand, aber die Kerze ist vollständig legal für den Verkauf.


7. Wie es in der Praxis funktioniert – unser CLP-Etikettengenerator

Das manuelle Erstellen eines CLP-Etiketts ist eine mühsame Arbeit – Sie müssen überprüfen, welche Piktogramme, welche H- und P-Sätze, welche Substanzen aufgelistet werden müssen und in welchem Format. Deshalb haben wir einen CLP-Etikettengenerator entwickelt, der unseren Kunden von TopWosk zur Verfügung steht.

So funktioniert es:

  1. Sie wählen einen Duft aus unserer Datenbank
  2. Sie wählen Konzentration (6/8/10%), Masse, Firmendaten
  3. Der Generator wählt automatisch Piktogramme, H/P-Sätze, aufzulistende Substanzen aus
  4. Sie erhalten eine Vorschau des fertigen Etiketts mit PN-EN 15494-Piktogrammen
  5. Sie exportieren es zum Drucken

👉 Probieren Sie den CLP-Etikettengenerator aus →


8. Häufigste Fehler auf Kerzenetiketten

Fehlendes Warnetikett nach PN-EN 15494 – selbst wenn die Kerze chemisch nicht „gefährlich“ ist, ist ein Warnetikett (gelbes Dreieck) für JEDE Kerze obligatorisch.

CLP-Etikett auf Wachs statt auf der Verpackung – Wachs ist ein Gemisch, keine Verpackung. Das Etikett muss auf dem Glas, der Schachtel oder der Banderole angebracht sein.

Nichtübereinstimmung des Namens auf dem Etikett und im SDB – der Produktname muss in beiden Dokumenten identisch sein.

Zu kleine Piktogramme – das Minimum beträgt 1 cm × 1 cm. Bei kleinen Verpackungen ist das eine Herausforderung, aber man darf nicht kleiner werden (es sei denn, die Verpackung ist ≤ 125 ml – dann mindestens 10 × 10 mm).

Fehlende Chargennummer – sowohl durch CLP als auch GPSR vorgeschrieben. Ohne sie haben Sie keine Produktrückverfolgbarkeit.

Etikett nur auf der Außenverpackung – wenn die Kerze in einem Glas in einer Schachtel ist, muss das CLP-Etikett auf beiden angebracht sein: auf dem Glas (Innenverpackung) und auf der Schachtel (Außenverpackung).

„Meine Kerze ist nicht gefährlich, also brauche ich kein CLP-Etikett“ – Falsch! Selbst eine nicht als gefährlich eingestufte Kerze erfordert die grundlegenden Informationen gemäß CLP: Herstellerdaten, Nennfüllmenge, Chargennummer und Produktname. Ein CLP-Etikett ist nicht nur bei der Einstufung erforderlich – es ist für jede in Verkehr gebrachte Mischung erforderlich.


Zusammenfassung

Ein Kerzenetikett ist nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Sie benötigen zwei Arten der Kennzeichnung: ein CLP-Etikett (für chemische Gefahren und grundlegende Daten) und ein Warnetikett gemäß PN-EN 15494 (für die Gebrauchssicherheit).

Schlüsselprinzipien:

  1. Warnetikett (gelbes Dreieck + 3 Hinweise) ist für JEDE Kerze obligatorisch

  2. CLP-Etikett (mit grundlegenden Daten) ist für jede Kerze als Mischung obligatorisch – bei Einstufung kommen Piktogramme, H/P-Sätze und eventuell UFI hinzu

  3. Etikett muss auf der Verpackung, nicht auf dem Wachs angebracht werden

  4. Name auf dem Etikett = Name im Sicherheitsdatenblatt

Im nächsten Artikel erklären wir den wesentlichen Unterschied zwischen EUH208 und H317 – und warum dieser scheinbar geringfügige Unterschied darüber entscheidet, wie viel Geld und Zeit Sie für Formalitäten aufwenden müssen.


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