Kategorie: Tipps / Recht & CLP | Lesezeit: 12 Minuten
Einleitung
Sie haben Ihre erste Kerze hergestellt. Sie riecht himmlisch, sieht wunderschön aus, Freunde sagen „Das sollten Sie verkaufen!" – und plötzlich stellt sich heraus, dass eine Duftkerze nicht nur Wachs und Docht ist. Es ist eine chemische Mischung. Und als Hersteller einer chemischen Mischung haben Sie rechtliche Verpflichtungen – unabhängig davon, ob Sie ein großes Unternehmen führen oder monatlich ein paar Dutzend Stück auf Allegro verkaufen.
Wir schreiben dies nicht, um Ihnen Angst zu machen. Wir schreiben es, weil wir aus erster Hand sehen, wie Kerzenhersteller erst dann von den Vorschriften erfahren, wenn eine Verkaufsplattform ihr Angebot blockiert und ein Sicherheitsdatenblatt anfordert. Oder wenn ein Kunde fragt „Was bedeutet dieses Ausrufezeichen auf dem Etikett?", und der Hersteller nicht weiß, was er antworten soll.
Dieser Artikel ist Ihre vollständige Karte. Wir haben alle Vorschriften an einem Ort gesammelt, die die Herstellung und den Verkauf von Duftkerzen in Polen und der Europäischen Union betreffen – von chemischen Verordnungen über Sicherheitsstandards bis hin zu den neuesten Vorschriften für den Online-Verkauf. Kehren Sie hierher zurück, wann immer Sie Zweifel haben.

1. Warum ist eine Kerze eine „chemische Mischung"?
Bevor wir zu den Paragraphen kommen, müssen Sie eine entscheidende Sache verstehen: Im Sinne des EU-Rechts ist eine Duftkerze kein „Dekorationsartikel" oder „Kunsthandwerk". Es ist eine chemische Mischung – weil sie aus mindestens zwei Substanzen (Wachs und Duftöl) besteht, wobei das Duftöl eine komplexe chemische Zusammensetzung aufweist, die oft als gefährlich eingestufte Substanzen (z. B. Allergene) enthält.
Diese Klassifizierung hat Konsequenzen: Sie unterliegen denselben Vorschriften wie ein Hersteller von Spülmittel oder Farbe – den REACH- und CLP-Verordnungen. Klingt ernst? Ist es auch. Aber es ist auch durchaus machbar, wenn Sie wissen, was zu tun ist.
2. REACH – Das Fundament des Chemikaliensystems in der EU
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – bekannt als REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) – ist die übergeordnete EU-Rechtsvorschrift zur Regelung der Herstellung und des Inverkehrbringens von Chemikalien.
Für Sie als Kerzenhersteller bedeutet REACH vor allem:
- Pflicht zur Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblattes (SDB) für gefährliche Gemische, die Sie zum Weiterverkauf oder zur Verwendung am Arbeitsplatz (B2B) anbieten. Sie müssen es nicht an einzelne Kunden (Verbraucher) liefern – aber Sie müssen es haben.
- Recht auf Zugang zu Informationen – Ihre Lieferanten (z. B. Hersteller von Duftölen) müssen Ihnen Sicherheitsdatenblätter ihrer Produkte zur Verfügung stellen. Ohne diese können Sie Ihre Kerze nicht klassifizieren.
- Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen für 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum, auch nach Beendigung des Produktverkaufs.
Das Sicherheitsdatenblatt ist ein 16-teiliges Dokument, das Zusammensetzung, Gefahren, Vorsichtsmaßnahmen, toxikologische und ökologische Informationen enthält. Das Format ist durch die Verordnung (EU) 2020/878 streng festgelegt.
Praktischer Tipp: Bevor Sie ein Duftöl kaufen, stellen Sie sicher, dass der Lieferant Ihnen ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (Format 2020/878, nicht älter) zur Verfügung stellt. Ohne dieses können Sie Ihre Kerze nicht klassifizieren.
3. CLP – Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – also CLP (Classification, Labelling and Packaging) – ist die Vorschrift, die Ihre tägliche Arbeit als Kerzenhersteller am direktesten beeinflusst.
CLP sagt Ihnen:
- Ob Ihre Kerze im rechtlichen Sinne „gefährlich" ist – d.h. ob sie Substanzen in Konzentrationen enthält, die die Klassifizierungsschwellen überschreiten.
- Wie sie zu kennzeichnen ist – welche Piktogramme, Gefahrenhinweise (H-Sätze), Sicherheitshinweise (P-Sätze) und ergänzende Informationen (EUH-Sätze) auf dem Etikett angebracht werden müssen.
- Wie sie zu verpacken ist – das CLP-Etikett muss auf der Verpackung angebracht sein, nicht auf dem Wachs selbst.
Was müssen Sie tun?
Führen Sie eine CLP-Klassifizierung durch für jedes Gemisch (jede Duftvariante Ihrer Kerze), BEVOR Sie es in Verkehr bringen. „Inverkehrbringen" bedeutet nicht nur den Verkauf – es umfasst auch das Verteilen von Mustern oder den Import.
Die Klassifizierung besteht darin, die Zusammensetzung Ihrer Kerze (basierend auf den Sicherheitsdatenblättern der Komponenten) zu analysieren und zu berechnen, ob die Konzentrationen der einzelnen Substanzen die Gefahrenschwellen überschreiten.
CLP-Novellierung: Verordnung (EU) 2024/2865
Im November 2024 wurde eine wichtige CLP-Novellierung veröffentlicht, die u.a. detaillierte Anforderungen an das Etikettenformat (Mindestschriftgröße, Zeilenabstand, serifenlose Schrift), neue Regeln für die Werbung für gefährliche Produkte und die Möglichkeit der Verwendung digitaler Etiketten einführt.
Wichtig: Viele dieser neuen Anforderungen wurden durch die Verordnung (EU) 2025/2439 verschoben – die Frist für die verbindliche Umsetzung wurde auf den 1. Januar 2028 verschoben. Sie haben Zeit, sich vorzubereiten, aber es lohnt sich, frühzeitig damit zu beginnen.
Praktischer Tipp: Die CLP-Klassifizierung ist die absolute Grundlage. Ohne sie können Sie keine Duftkerzen legal verkaufen. Wenn Sie Öle von TopWosk kaufen, erhalten Sie fertige Klassifizierungen in drei Konzentrationsvarianten – Sie müssen keinen externen Chemiker beauftragen.
4. GPSR – Die neueste Verordnung, über die kaum jemand spricht
Dies ist der Abschnitt, den Sie in den meisten Anleitungen für Kerzenhersteller nicht finden werden. Aber Sie sollten ihn kennen.
Verordnung (EU) 2023/988 – General Product Safety Regulation (GPSR) – gilt ab dem 13. Dezember 2024 und ersetzt die alte Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Sie betrifft alle Verbraucherprodukte – einschließlich Kerzen.
Was bedeutet GPSR für Sie?
- Produkt-Risikoanalyse – Sie müssen eine Risikobewertung Ihrer Kerze durchführen und dokumentieren (Brand-, Chemie-, Verbrennungsrisiko).
- Technische Dokumentation – Produktbeschreibung, Zusammensetzung, Testergebnisse, Etiketten, CLP-Klassifizierung. Dies ist eine separate Verpflichtung zusätzlich zum SDB.
- Verantwortliche Person in der EU – wenn Sie in Polen produzieren, sind Sie das. Wenn Sie von außerhalb der EU importieren – müssen Sie einen Vertreter benennen.
- Kontaktdaten auf dem Produkt – einschließlich E-Mail-Adresse oder Website.
- Rückverfolgbarkeit – Sie müssen die Identifizierung des Produkts ermöglichen (Chargennummer, Code).
Plattformen wie Allegro, Amazon und Etsy beginnen, die Einhaltung der GPSR zu fordern. Allegro fragt bereits jetzt nach technischen Datenblättern und Dokumentation. Dies ist ein Trend, der sich verstärken wird.
Praktischer Tipp: GPSR ersetzt CLP nicht – es ergänzt es. Sie brauchen beides. Wir arbeiten an einer fertigen Vorlage für die Risikoanalyse für Kerzenhersteller – melden Sie sich für unseren Newsletter an, um sie nicht zu verpassen.
5. Normen PN-EN – Physikalische Sicherheit der Kerze
Neben den chemischen Vorschriften (REACH, CLP) und den allgemeinen Vorschriften (GPSR) gibt es europäische technische Normen speziell für Kerzen:
| Norm | Betrifft | Was sie festlegt |
|---|---|---|
| PN-EN 15493:2020-03 | Brandschutz | Stabilität, Flammenhöhe, Nachzündung |
| PN-EN 15426:2019-02 | Rußemission | Spezifikation und Messmethode der Rußemission |
| PN-EN 15494:2020-04 | Sicherheitskennzeichnung | Warnetikett, Sicherheitspiktogramme |
Warnetikett (PN-EN 15494)
Das ist etwas anderes als das CLP-Etikett! Die Norm PN-EN 15494 verlangt, dass auf jeder Kerze (sogar auf geruchlosen!) folgendes angebracht sein muss:
- Gelbes Warndreieck mit Ausrufezeichen
- Mindestens 3 Sicherheitshinweise – z.B. „Brennende Kerze nie unbeaufsichtigt lassen", „Von brennbaren Materialien fernhalten", „Außer Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren"
- Die Hinweise können in Form von Piktogrammen oder Text in der Sprache des Verkaufslandes vorliegen
Testen
Die Norm PN-EN 15493 beschreibt die Prüfmethoden, denen Sie Ihre Kerzen unterziehen sollten: Flammenstabilität, Brandschutz, Verhalten der Dekoration. Als Hersteller sind Sie verpflichtet, Ihre Produktchargen regelmäßig zu testen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
Praktischer Tipp: Auch wenn Ihre Kerze nach CLP nicht als „gefährlich" eingestuft wird (weil sie eine geringe Duftkonzentration aufweist), MÜSSEN Sie dennoch ein Warnetikett gemäß PN-EN 15494 anbringen. Dies ist eine separate Verpflichtung.
6. UFI-Code und PCN-Meldung – wann Sie müssen, wann nicht
Wenn Ihre Kerze als gefährlich in Bezug auf Gesundheits- oder physikalische Gefahren eingestuft wird (z. B. Allergene über 1 % enthält, was zu H317 führt), müssen Sie:
- Einen UFI-Code (Unique Formula Identifier) generieren – einen 16-stelligen alphanumerischen Code, der für Ihre Rezeptur eindeutig ist.
- Die Mischung beim PCN-Portal (Poison Centres Notification) der ECHA melden – separat für jedes EU-Land, in dem Sie verkaufen.
- Den UFI-Code auf dem CLP-Etikett und im Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 1.1) anbringen.
Wann ist ein UFI NICHT erforderlich?
- Die Kerze ist nicht als gefährlich eingestuft (z. B. Variante 6 % – keine Piktogramme) → kein UFI
- Sie hat nur den Hinweis EUH208 („Enthält [Substanz]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.") – dies ist eine ergänzende Information, KEINE Gefahrenklassifizierung → kein UFI
- Sie ist nur umweltgefährdend eingestuft (z. B. Aquatic Chronic) → kein UFI
Dies ist ein entscheidender Unterschied, den die meisten Anleitungen ignorieren: EUH208 ≠ UFI. Erst H317 = UFI + PCN.
Praktischer Tipp: Bei TopWosk geben wir die Klassifizierungsschwellen für jedes Öl an. Wenn Sie eine Konzentration unterhalb der Schwelle wählen – vermeiden Sie den gesamten UFI/PCN-Prozess. Und wenn Sie eine stärkere Kerze wünschen und PCN benötigen, bieten wir den günstigsten Weg auf dem Markt an (125 PLN). Mehr dazu in unserem Artikel über das Sicherheitspaket.
7. Ihr Spickzettel – was Sie haben müssen, BEVOR Sie verkaufen
Hier ist eine vollständige Liste der Pflichten eines Duftkerzenherstellers. Drucken Sie sie aus und hängen Sie sie über Ihren Schreibtisch.
PFLICHT FÜR ALLE:
- ☐ CLP-Klassifizierung für jede Kerzenvariante (jeder Duft × Konzentration)
- ☐ CLP-Etikett auf der Verpackung (wenn das Gemisch gefährlich ist oder EUH erfordert)
- ☐ Warnetikett gemäß PN-EN 15494 (für JEDE Kerze, auch geruchlose)
- ☐ Chargennummer auf dem Produkt (Rückverfolgbarkeit)
- ☐ Herstellerangaben auf dem Produkt (Name, Adresse, Telefon, E-Mail)
- ☐ Produktrisikoanalyse dokumentiert (GPSR)
- ☐ Technische Dokumentation (Beschreibung, Zusammensetzung, Testergebnisse, Etiketten)
- ☐ Sicherheitstests (Flammenstabilität, Ruß – periodisch, dokumentiert)
WENN SIE B2B VERKAUFEN (Geschäfte, Hotels, Blumenläden):
- ☐ Sicherheitsdatenblatt (SDB) für jedes gefährliche Gemisch
- ☐ Lieferung des SDB mit der ersten Lieferung an den Empfänger
WENN DIE KERZE ALS GEFÄHRLICH EINGESTUFT IST (H317 oder andere):
- ☐ UFI-Code auf dem Etikett und im SDB
- ☐ PCN-Meldung an die ECHA (separat pro Land)
WENN SIE ONLINE VERKAUFEN (Allegro, Etsy, eigener Shop):
- ☐ Einhaltung der Plattformanforderungen (SDB auf Anfrage, Etiketten im Versand)
- ☐ Vorbereitung auf die neuen Anforderungen der CLP-Werbung 2024/2865 (Piktogramme in der Angebotsbeschreibung – verpflichtend ab 1.01.2028, es lohnt sich, früher damit zu beginnen)
- Wie man Schritt für Schritt eine CLP-Klassifizierung vornimmt (Artikel #2)
- Wie ein korrektes CLP-Etikett mit Beispielen aussieht (Artikel #3)
- Warum der Unterschied zwischen EUH208 und H317 über Ihre Kosten entscheidet (Artikel #4)
- Wie unser Sicherheitspaket funktioniert (Artikel #7)
Checkliste: Bevor Sie Kerzen verkaufen
Obligatorisch für jeden Hersteller
Wenn Sie B2B verkaufen (Geschäfte, Hotels)
Wenn die Kerze gefährlich ist (H317 oder andere)
Wenn Sie online verkaufen
Ausdrucken und über dem Schreibtisch aufhängen — alle Pflichten des Kerzenherstellers an einem Ort.
Zusammenfassung
Die Herstellung und der Verkauf von Duftkerzen erfordern die Einhaltung mehrerer Regulierungsebenen: REACH und CLP (Chemie), GPSR (Produktsicherheit), PN-EN-Normen (physikalische Sicherheit) und - je nach Klassifizierung - die Meldung an Giftinformationszentren (PCN/UFI).
Klingt viel? Ja, es gibt viel zu beachten. Aber die gute Nachricht: Die meisten dieser Pflichten können einmal erfüllt und dann nur noch aktualisiert werden. Und wenn Sie Öle bei TopWosk kaufen, erledigen wir den größten Teil dieser Arbeit – die CLP-Klassifizierung und die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern – für Sie.
In den nächsten Artikeln werden wir detailliert erklären:
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne durch diesen Prozess. Und wenn Sie die meisten Unterlagen von Anfang an erledigt haben möchten, schauen Sie sich unsere Duftöle mit fertigen Sicherheitsdatenblättern an.